Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen.
Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und ab dem 01.11.2017 auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen!